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> Aktuelles
Impressumspflicht für Internetseiten
Durch Gesetz vom 14.12.2001 wurden die
Informationspflichten nach § 6 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten
(TDG) geändert. Da diese Novellierung den meisten jedoch weitgehend verborgen
blieb und derzeit einige Personen im Lande versuchen, aus Abmahnungen ein
Geschäft zu machen, möchten wir Sie in Kürze mit dem Wesentlichen des neuen
Gesetzes vertraut machen, damit Sie Geldbußen und Abmahnungen vermeiden
können.
Der Grundsatz der Impressumspflicht ist § 6 des TDG zu entnehmen, hierin
heißt es: Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste bestimmte
Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten.
Diese Verfügbarkeit kann nur erreicht werden, wenn der Besucher der Webseite
von jeder Seite aus auf das Impressum zugreifen kann. Als "Diensteanbieter eines
geschäftsmäßigen Teledienstes" gilt dabei jede (natürliche oder juristische)
Person, die Inhalte auf einer Webseite im Internet zur Verfügung stellt, sofern
dies nicht zu einem ausschließlich privaten Zweck geschieht. Bei
Verstoß gegen diese Vorschriften kann durch die zuständige Behörde eine Geldbuße
von bis zu 50.000 EUR verhangen werden. Zudem besteht die Gefahr der Abmahnung
durch einen Konkurrenten.
Der § 6 des TDG sieht u.a. folgende Informationspflichten vor:
- Der Dienstanbieter muss Namen und Anschrift, unter der er niedergelassen
ist, angeben. Sofern es sich um eine juristische Person handelt, müssen zudem
die Vertretungsberechtigten genannt werden.
- Die Internetseite muss Angaben enthalten, die eine schnelle elektronische
Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter
(einschließlich eMail Adresse) ermöglichen.
- Es müssen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde vorhanden sein, sofern
der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit, die der behördlichen Zulassung
bedarf, angeboten oder erbracht wird.
- Ist der Anbieter in das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder
Genossenschaftsregister eingetragen, muss auch diese Information und
dazugehörige Registernummer angegeben werden.
- Sofern der Teledienst in Ausübung bestimmter Berufe angeboten oder
erbracht wird, sind zudem anzugeben:
- die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen wurde sowie
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und außerdem, wie diese
zugänglich sind.
- Eine evtl. vorhandene Umsatzsteueridentifikationsnummer muss ebenfalls
angege-ben werden
Wir empfehlen Ihnen dringend, die Angaben Ihres Impressums zu prüfen und ggf.
anpassen zu lassen, da bei Verstoß gegen diese Vorschriften – neben einer
kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Konkurrenten – eine Geldbuße von bis zu
50.000 EUR auf Sie zukommen kann. Als Serviceleistung bietet Ihnen auch die
Xsell die Prüfung und Änderung Ihrer Seiten zum Festpreis von
einmalig 110 EURO an.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der vorhergehende Text nicht
den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und für evtl. Fehlinformationen keine
Haftung durch die Xsell übernommen wird.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/ http://europa.eu.int/eur-lex/de
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